Industriestrompreis: Bis zu 50 % weniger Stromkosten
für Ihr Unternehmen

Jetzt Entlastungspotenzial 
für Ihren Standort prüfen

Energieintensive Unternehmen in Deutschland stehen vor einer echten Entlastungschance. Der Industriestrompreis ist seit April 2026 EU-weit genehmigt – für viele Betriebe kann das spürbar niedrigere Stromkosten bedeuten.

Enpal unterstützt Sie dabei, frühzeitig zu prüfen, ob Ihr Standort die Voraussetzungen erfüllt, das wirtschaftliche Potenzial zu beziffern, die nächsten Schritte bis zur Antragstellung strukturiert vorzubereiten, sowie die erforderliche Reinvestition in erneuerbare Energien frühzeitig mitzudenken.

  • Konkrete Einsparberechnung für Ihr Unternehmen
  • Maßnahmenplanung aus einer Hand – von PV bis Batteriespeicher
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Das Programm auf einen Blick
50 %
Rabatt auf den Börsenstrompreis*
3 Jahre
Laufzeit 2026–2028
>91
Förderfähige Wirtschaftssektoren
+10 %
Flexibilitätsbonus bei Lastmanagement
*Preisuntergrenze 5 ct/kWh | Förderung auf max. 50 % des Verbrauchs je Produktionsstätte | Genehmigt durch EU-Kommission April 2026 auf Basis CISAF

Was der Industriestrompreis für Ihren Standort bedeutet

Der Industriestrompreis eröffnet energieintensiven Unternehmen in Deutschland die Chance auf spürbar niedrigere Stromkosten und mehr Planungssicherheit. Für förderfähige Produktionsstätten übernimmt der Staat für bis zu 50 % des Stromverbrauchs einen Teil der Kosten. Die Entlastung gilt für die Jahre 2026 bis 2028 und richtet sich an Unternehmen aus 91 definierten energieintensiven Wirtschaftssektoren.

Die Förderung folgt klaren Leitplanken: Der Strompreis sinkt bis zu einer Untergrenze von 5 ct/kWh. Gleichzeitig ist die Entlastung auf 50 % des Referenzpreises begrenzt.

Unternehmen, die ihre Stromnachfrage aktiv flexibilisieren, erhalten zusätzlich einen Bonus von 10 % – sofern mindestens 80 % der Reinvestitionspflicht in Flexibilitätsmaßnahmen fließen.

Für welche Unternehmen lohnt sich die Prüfung?

Berechtigt sind Produktionsstätten aus den Sektoren der KUEBLL-Liste – der europäischen Carbon-Leakage-Liste für Branchen, die bei hohen Energiekosten besonders dem Risiko einer Produktionsverlagerung ins Ausland ausgesetzt sind.

Metall & Stahl

Eisen, Stahl, Aluminium, 
Nicht-Eisen-Metalle

Chemie

Grundchemikalien, Petrochemie, Spezialchemie

Baustoffe

Glas, Keramik, Zement, Kalk, Mineralwolle

Papier & Kunststoffe

Zellstoff, Papier, Kunststofferzeugnisse

Batterien & Halbleiter

Batteriezellen, elektronische Bauelemente

Maschinenbau

Grundchemikalien, Petrochemie, Spezialchemie

Weitere Teilsektoren

Weitere Branchen nach EU-Entscheidung

Entlastung mit klarer Gegenleistung

Mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe müssen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden. Richtig eingesetzt, werden daraus Investitionen in einen wirtschaftlicheren, resilienteren und unabhängigen Energiestandort.

Die erforderlichen Investitionen können innerhalb der 48-Monats-Frist flexibel über mehrere Jahre verteilt werden. Förderfähig sind u. a. Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, Lastflexibilität, Energieeffizienz und interne Energieinfrastruktur.

Ob eine geplante Maßnahme grundsätzlich anerkennungsfähig ist, kann vorab mit dem BAFA geklärt werden – und sollte idealerweise frühzeitig geprüft werden.

  • PV-AnlagePhotovoltaik auf Dach oder Freifläche
  • BatteriespeicherStationäre Speichersysteme für Eigenverbrauch
  • LastmanagementFlexibilitätsmaßnahmen & Demand Response
  • EnergieeffizienzTechnische Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion
  • Interne InfrastrukturMesskonzept, Verteilung, Netzanschluss

Ihr Einsparpotenzial in nur 3 Schritten berechnen lassen

Geben Sie hier einige Eckdaten zu Ihrem Standort ein. Wir prüfen auf dieser Basis die grundsätzliche Förderfähigkeit und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zu Machbarkeit und möglichem Einsparpotenzial bei Ihnen.

Ab wann gilt der Industriestrompreis – 
und wie kommen Sie ran?

Die EU-Kommission hat den Industriestrompreis im April 2026 genehmigt. Die Entlastung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Der Antrag wird erstmals Anfang 2027 über das Online-Portal des BAFA gestellt – unkompliziert, digital, mit geringem Aufwand.

Apr 2026
EU-Genehmigung
EU-Kommission genehmigt den Industriestrompreis auf Basis CISAF.
1. Jan 2026
Rückwirkende Geltung
Entlastung gilt rückwirkend ab Jahresbeginn 2026.
2026–2028
Förderzeitraum
Drei Jahre Planungssicherheit für energieintensive Standorte.
Anfang 2027
Antragstellung
Erstmals digital über das Online-Portal des BAFA, unkompliziert und papierlos.

Trotzdem lohnt es sich, frühzeitig mit der Vorbereitung zu starten: Die Prüfung der Berechtigung, die Erfassung relevanter Standort- und Verbrauchsdaten sowie die Planung geeigneter Reinvestitionsmaßnahmen und Netzbetreiberkommunikationbenötigen Zeit. Wer diese Schritte rechtzeitig vorbereitet, kann bei Start der Antragstellung direkt handlungsfähig sein.

Sie haben Fragen? Wir haben Lösungen.

Unser Team unterstützt Sie gerne bei der ersten Einschätzung von Förderfähigkeit, Einsparpotenzial und passenden Reinvestitionsmaßnahmen.

Wer finanziert den Industriestrompreis und wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Ist mein Unternehmen berechtigt?
Wie lange profitiert mein Unternehmen vom Industriestrompreis?
Wie funktioniert es mit dem Preisdeckel von 5 ct/kWh?